Einzelauftrag
Für den Termin, der einmal ansteht.
89 € / Stunde
- Dolmetschen vor Ort, Abruf ab zwei Stunden
- Anfahrt im Stadtgebiet enthalten
- Bestätigung binnen vier Stunden
- Einzelrechnung nach dem Termin
Start · Preise
Sie erfahren den Preis, bevor der Einsatz beginnt. Keine Zuschläge, die erst auf der Rechnung auftauchen, keine Mindestlaufzeit im Vertrag.
Für den Termin, der einmal ansteht.
89 € / Stunde
Für Praxen, Kanzleien und Ämter mit laufendem Bedarf.
74 € / Stunde
Für Notaufnahmen, Bereitschaftsdienste und Schichtbetrieb.
2,40 € / Minute
Alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Einsätze nach 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen mit 25 % Zuschlag. Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei.
| Dokument | Umfang | Bearbeitung | Preis |
|---|---|---|---|
| Geburts- oder Heiratsurkunde | 1 Seite | 2 Werktage | 62 € |
| Führerschein | 1 Seite | 2 Werktage | 58 € |
| Schul- oder Hochschulzeugnis | bis 3 Seiten | 3 Werktage | 128 € |
| Handelsregisterauszug | bis 4 Seiten | 3 Werktage | 165 € |
| Arztbrief oder Befund | je angefangene Seite | 3 Werktage | 74 € |
| Vertrag, allgemein | je Normzeile | nach Umfang | 1,85 € |
| Lektorat einer Fremdübersetzung | je Normzeile | nach Umfang | 0,95 € |
| Eilbearbeitung | Zuschlag | binnen 24 Std. | + 40 % |
Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen. Beglaubigung und Postversand innerhalb Deutschlands sind in den Festpreisen enthalten.
Bei den zwölf häufigsten Sprachen gelingt uns die Besetzung in 94 Prozent der Fälle binnen 24 Stunden, oft noch am selben Tag. Für seltenere Sprachen planen Sie besser zwei bis drei Werktage ein. Geht es um eine Notaufnahme, nutzen Sie die Zuschaltung per Telefon — die läuft rund um die Uhr.
Nach den ersten zwei Stunden rechnen wir in halben Stunden weiter. Wartezeit vor Ort zählt als Einsatzzeit, Anfahrt innerhalb Hannovers nicht. Endet der Termin früher als geplant, zahlen Sie nur die tatsächliche Dauer, mindestens jedoch zwei Stunden.
Für alle Aufträge, die einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden, setzen wir ausschließlich öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Kräfte ein. Bei Fachübersetzungen ohne amtliche Vorlage entscheidet die Sachkenntnis im jeweiligen Gebiet.
Jede Sprachmittlerin und jeder Sprachmittler unterzeichnet vor dem ersten Einsatz eine Verschwiegenheitserklärung, die auch nach Ende der Zusammenarbeit fortgilt. Auf Wunsch reichen wir Ihnen die Erklärung für Ihre Akte nach.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Anhörungen im Asylverfahren und bei gerichtlich angeordneten Terminen trägt in der Regel die anordnende Stelle die Kosten. Im medizinischen Bereich ist die Kostenübernahme uneinheitlich geregelt — wir stellen Ihnen gern eine Rechnung aus, die sich zur Einreichung eignet.
Bis 24 Stunden vor Beginn ist die Absage kostenfrei. Danach berechnen wir die Hälfte des vereinbarten Mindestabrufs, weil die Sprachmittlerin den Zeitraum bereits freigehalten hat. Verschieben Sie stattdessen, entfällt auch das.
Ein kurzer Anruf oder drei Zeilen im Formular reichen. Sie bekommen eine Zahl, keinen Katalog.
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